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CHECKLISTE FÜR FÖRDERANTRÄGE

Sie erleichtern und beschleunigen die Beurteilung der EU-Förderbarkeit, wenn sie eine 3-4seitige Grobbeschreibung des Projektes vorbereiten, die folgendes umfasst (diese Angaben werden Sie auch bei der formellen Antragstellung benötigen).

  • Projektbezeichnung
  • Formeller Projektträger, Kontaktperson
  • weitere Projektpartner (bei Interreg-Projekten grenzüberschreitende(r) Partner
  • Projektziele, Kurzbeschreibung der vorgesehenen Aktivitäten/Maßnahmen unter Hervorhebung der innovativen Aspekte
  • Projektstandort
  • grobe Übersicht der Kosten und vorgesehene Finanzierung
  • beabsichtigter Realisierungsbeginn und -dauer
  • vorhersehbare Auswirkungen auf Beschäftigung, Geleichbehandlung, Umwelt, regionale Standortqualität, regionale Wettbewerbsfähigkeit
  • allenfalls bereits vorliegende behördliche Genehmigungen oder laufende Verfahren
  • allenfalls bereits eingebrachte Förderanträge

Zugleich mit der Frage, ob Ihr Vorhaben einem der EU-Förderprogramme zuordenbar ist, wird auch geklärt, welche bundes- oder Landesförderstelle für die Abwicklung konkret zuständig ist (diese betreut Sie dann von der formellen Antragseinbringung bis zur Abrechnung) und im Rahmen welcher Förderaktion die nationale Förderung erfolgt.

PROJEKTE UND FÖRDERUNGEN