Sie erleichtern und beschleunigen die Beurteilung der EU-Förderbarkeit, wenn sie eine 3-4seitige Grobbeschreibung des Projektes vorbereiten, die folgendes umfasst (diese Angaben werden Sie auch bei der formellen Antragstellung benötigen).
- Projektbezeichnung
- Formeller Projektträger, Kontaktperson
- weitere Projektpartner (bei Interreg-Projekten grenzüberschreitende(r) Partner
- Projektziele, Kurzbeschreibung der vorgesehenen Aktivitäten/Maßnahmen unter Hervorhebung der innovativen Aspekte
- Projektstandort
- grobe Übersicht der Kosten und vorgesehene Finanzierung
- beabsichtigter Realisierungsbeginn und -dauer
- vorhersehbare Auswirkungen auf Beschäftigung, Geleichbehandlung, Umwelt, regionale Standortqualität, regionale Wettbewerbsfähigkeit
- allenfalls bereits vorliegende behördliche Genehmigungen oder laufende Verfahren
- allenfalls bereits eingebrachte Förderanträge
Zugleich mit der Frage, ob Ihr Vorhaben einem der EU-Förderprogramme zuordenbar ist, wird auch geklärt, welche bundes- oder Landesförderstelle für die Abwicklung konkret zuständig ist (diese betreut Sie dann von der formellen Antragseinbringung bis zur Abrechnung) und im Rahmen welcher Förderaktion die nationale Förderung erfolgt.

Startseite
Kontakt


